Wissenswertes

Kriminalstatistik des BKA zu Legalwaffen

Veröffentlicht: Dienstag, 01. November 2011 10:32
Geschrieben von Wolfgang Webmaster
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Kriminalstatistik des BKA.pdf

Hier mal ein paar wichtige Auszüge:

pdf Seite 2, linke Spalte:
"Im vorliegenden Text ist mit Legalwaffen generell eine erlaubnispflichtige, auf einer Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragene Schusswaffe gemeint und nicht eine möglicherweise erlaubnisfrei erhältliche Schusswaffe, wie Gas- und Schreckschusswaffe. Diese Unterscheidung ist erwähnenswert, weil dies in anderen Quellen oft nicht klar getrennt wird."

pdf Seite 3, linke Spalte:
"Des weiteren ist zu erwähnen, dass Straftaten in die eine Schusswaffe involviert war, nur einen Anteil von 0,25% der Gesamtmenge aller festgestellten Straftaten des Jahres 2002 ausmachen."
Anmerkung: Schusswaffe, nicht Legalwaffe. Dies wird hier deutlich unterschieden!!!


pdf Seite 3, mittlere Spalte:
"So bildeten die erlaubnisfreien Gas- und Schreckschuß- und Luftdruckwaffenwaffen mit einem Anteil von 52,4% den Hauptteil der sichergestellten Tatwaffen. Der Anteil erlaubnispflichtiger legaler Schusswaffen betrug 2,6%."

Bedeuted: Der Anteil an legalen Schusswaffen an Straftaten mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen betrug 0,25% mal 2,6%.
Ergibt also 0,0025 mal 0,026 = 0,000065.
0,000065 in Prozent sind 0,0065%, also nicht einmal ein HUNDERTSTEL PROZENT, weniger als ein Promille.

pdf Seite 3, rechte Spalte:
2005: 31.719 sichergestellte Schusswaffen.
Davon: 62,7% erlaubnisfreie Schusswaffen; 34,8% illegale Schusswaffen; 2,5% Legalwaffen.
"Die quasi erlaubnisfreien Schusswaffen machen den Großteil aller Straftaten aus, bei denen Schusswaffen verwendet wurden."

pdf Seite 4, rechte Spalte:
Der Vertreter des Bundes Deutscher Kriminalbeamter sagte vor dem Innenausschuss des Bundestages aus, dass nicht (...) Legalwaffen von kriminalpolitischer Relevanz seien.
Dieser Aussage schliesst sich auch Wolfgang Dicke von der GdP an: "Der private Waffenbesitz ist aus polizeilicher Sicht (...) überhaupt nicht das Problem."
Die Rechtsmedizin sieht es ebenfalls so, und verweist mal wieder auf erlaubnisfreie Waffen die problematisch wären.

pdf Seite 5, linke Spalte:
Die Frage, ob der legale Waffenbesitz in Deutschland eine konkrete Gefährdung der inneren Sicherheit darstellt wird verneint.

pdf Seite 5, linke Spalte:
Zusammengefasst: Werden Straftaten mit legalen Waffen begangen, so handelt es sich AUSNAHMSLOS um Taten, die im Affekt begangen wurden.
Das BKA sagt dazu: "Hier würde jede verfügbare Waffe, auch die legale Schusswaffe, weil grade zur Hand, zur Tatausführung benutzt. (Protokoll Nr. 92, 2002, S.87). Selbst die völlige Abschaffung jeglichen Legalwaffenbesitzes würde demzufolge diese Tötungen nicht verhindern."

pdf Seite 5, mittlere Spalte:
Dort wird gefordert, die gesammelten Daten öffentlich zugänglich zu machen.