Wissenswertes

Erwerb der Waffenbesitzkarte

Wie bekomme ich eine Waffenbesitzkarte? – Was ist dabei alles zu beachten? 
 

Ich möchte euch hier eine Art kleinen "Leitfaden" zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte (WBK) an die Hand geben, damit das gesetzliche Wirrwarr evtl. etwas seinen Schrecken verliert und ihr in einer Art Checkliste abhaken könnt, was ihr alles braucht oder vorbereiten müsst. Dieser Leitfaden erhebt nicht den Anspruch wirklich komplett, oder fehlerfrei zu sein! Ich wäre dankbar, wenn ihr mich auf etwaige Fehler aufmerksam macht!

Voraussetzung für die Erteilung der WBK ist:

  • die persönliche Eignung (Vollendung des 18. Lebensjahres für Schusswaffen im Kaliber bis zu .22 lfb (5,6mm lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kal. 12 wenn diese Waffen nach der Sportordnung zugelassen sind, sonst: Vollendung des 21. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Persönliche Eignung fehlt z.B. bei Alkohol- oder Suchtmittelabhängigkeit, psychischer Krankheit oder der Gefahr des unvorsichtigen oder unsachgemäßen Umgangs.

     
  •  Zuverlässigkeit (wird generell durch die Waffenbehörde überprüft) Zuverlässigkeit fehlt z.B. bei Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu mehr als 60 Tagessätzen wegen sonstiger Tat; bei wiederholtem oder gröblichem Verstoß gegen WaffenG, SprengstoffG oder BundesjagdG, bei Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung. 

     
  • Waffen-Sachkunde (Nachweis muss vom Schützen erbracht werden)   Sachkunde setzt die nachgewiesene Kenntnis waffentechnischer und rechtlicher Regeln voraus

     
  • Bedürfnis (Nachweis muss vom Schützen erbracht werden)


Benötigte Unterlagen:

Im Folgenden möchte ich für jeden Punkt erklären, wie er im Detail zu erfüllen ist. Bevor ihr an den Erwerb der WBK denken könnt, müsst ihr erst einmal ein Jahr in einem Schützenverein sein und einen Sachkundelehrgang besucht haben. Sportschützen erwerben die Sachkunde beim Besuch eines Lehrgangs zum Erwerb der Sachkunde incl. Standaufsicht und anschließender Prüfung vor einem Prüfungsausschuss. Dieser Ausschuss fertigt ein Sachkundeprüfungszeugnis, welches dann der Waffenbehörde vorgelegt wird.

Der Bedürfnisantrag beim Schützenbund (BSSB). Weiterhin braucht ihr einen Schiessnachweis. Am besten also ein persönliches Schießbuch zulegen und alle Termine, an denn ihr trainiert habt, eintragen. Hierin braucht ihr dann mindestens 18 (ein paar mehr können nicht schaden) unterschriebene und möglichst gelichmäßig über's Jahr verteilte  Termine, an denen ihr mit einer WBK-pflichtigen Waffe (also alles außer Luftdruck) geschossen habt. Die Schiesstermine sollten dabei zum Großteil mit einer Waffe des gewünschten Kalibers erfolgt sein. Es reicht also in der Regel nicht nur mit Kleinkaliber zu schiessen und dann die WBK mit Voreintrag für eine .357 Magnum zu beantragen. Die Termine aus dem privaten Schiessbuch sind für die Antragstellung in das Formblatt zu übertragen und vom Schützenmeister mit Stempel bestätigen zu lassen. Diese Termine müssen alle innerhalb der letzten 365 Tage ab Datum der Antragstellung liegen. Wenn ihr das habt, füllt einfach den Bedürfnisantrag aus und sendet ihn an den BSSB, nicht vergessen zeitnah die 20 Euro zu überweisen! Das aktuelle Antragsformular gibt es hier auf unserer Internetseite (Links).
 

Wenn ihr den Bedürfnisantrag vom BSSB zurückbekommt, könnt ihr den WBK-Antrag stellen (ebenfalls unter Links). Dieses Formular füllt ihr bitte aus und fügt eine Mitgliedsbestätigung des Vereins und einen Nachweis über die korrekte Aufbewahrung (Kaufbeleg / Photos des Tresors) hinzu. Der Kaufbeleg ist zwar streng genommen erst beim Kauf einer WBK-pglichtigen Waffe notwendig, aber es macht sicher einen guten Eindruck, wenn der Tresor schon vorhanden ist.  Ebenfalls den Nachweis der Sachkunde. Wichtig ist beim WBK Antrag, dass ihr die richtige WBK (gelb oder grün) beantragt. Die Gelbe ist im Prinzip ausreichend, wenn ihr nur mit KK-Gewehren schießen wollt. Sinnvoll kann es sein, gleich beide WBK´s zu beantragen. Allerdings ist es bei der Grünen (Faustfeuerwaffen, Mehrlade-Langwaffen, halbautom.) so, dass hier ein Voreintrag für den Kauf einer beantragten Waffe gemacht wird. Dieser Voreintrag ist dann ein Jahr gültig und verfällt danach. Es macht also keinen Sinn, eine grüne WBK zu beantragen, wenn man im nächsten Jahr eh keine Waffe dafür kaufen will oder kann. Im Prinzip habt ihr es jetzt fast geschafft. Nach vier bis sechs Wochen, im Normalfall, bekommt ihr von der Kreispolizeibehörde Post und könnt euch dann die neue WBK im zuständigen Landratsamt abholen. Hier noch ein Tip aus eigener Erfahrung: Fast alle Probleme lassen sich im Vorfeld viel einfacher klären. - Wenn ihr euch unsicher seid, fragt also vorher einfach einen erfahrenen Schützen. Oder Ihr ruft direkt bei der Kreispolizeibehörde an, die beißen, obwohl mir durchaus auch andere Meinungen angetragen wurden, im Regelfall auch nicht!
 

WBK-Checkliste:

  1. Mindestens 1 Jahr Mitglied in einem Schützenverein
  2. KK-Waffen min. 18 Jahre alt, bzw. für GK-Waffen min. 25 Jahre alt
  3. Bedürfnisnachweis
  • Mindestens 18 mal in den letzten 365 Tagen mit einer „scharfen“ Waffe trainiert
  • 20€ pro Antrag auf das Konto vom BSSB überwiesen
  • Ausgefüllter Antrag (vom Schützen und vom Verein) ist zum BSSB gegangen
     

Für den WBK-Antrag bei der Waffenbehörde:

  1. Sachkundelehrgang erfolgreich mit Zeugnis abgeschlossen
  2. Bedürfnisbescheinigung liegt vom Verband unterzeichnet vor
  3. Nachweis der korrekten Aufbewahrung (Photo, Kaufbeleg, etc.)
  4. Mitgliedsbestätigung des Vereins
  5. Ausgefüllter und unterschriebener WBK Antrag liegt vor 
      

Übrigens:

Das Bedürfnis wird nach ca. 3 Jahren von der Behörde überprüft. Hierbei handelt es sich aber um eine einmalige Überprüfung.

Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden. Dies gilt bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen. Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind.                  
 

Kosten:
 

  • Erteilung einer Waffenbesitzkarte ca. 60 EUR,
  • Eintragung der ersten Kurzwaffe ca. 45 EUR,
  • Berechtigung zum Munitionserwerb ca. 30 EUR,
  • Austragung einer Waffe ca. 12 EUR

 

Die Kosten variieren je nach Anzahl vorhandener Waffen! Im Regelfall, je mehr, desto teurer!

  

Antrag auf Erteilung einer WBK im Landkreis Rosenheim

 

free joomla templatesjoomla templates
2024  Feuerschützengesellschaft 1860 Gars am Inn   globbers template joomla